AGB
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A. Lieferungsbedingungen
1. Angebote, Aufträge
Unsere Angebote - selbst auch mit Mengen- und Lieferfristangaben - sind freibleibend. Erteilte Aufträge sowie mündliche, fernmündliche und telegrafische Abreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Abweichungen von bzw. Ergänzungen zu diesen Bedingungen sowie nachträgliche Absprachen bedürfen gleichfalls der rechtsverbindlichen, schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Preise
Die angebotenen oder bestätigten Preise gelten grundsätzlich in Euro. Sonderarbeiten bedingen einen Preisaufschlag. Für Aufträge, die zu einem späteren Termin oder zu einer späteren Auslieferung erteilt werden, gelten die Preise und Bedingungen am Tag der Lieferung. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Käufer das Recht, innerhalb von 10 Tagen vom Auftrag zurückzutreten. Grundsätzlich behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu fordern. Zum Zwecke späterer Zahlungszielgewährung bitten wir diese Firmen, Referenzen abzugeben.
3. Entwürfe, Werkzeuge, Druckunterlagen und elektronische Daten
Druckunterlagen, die vom Auftragnehmer gefertigt werden oder vom Kunden auf Grundlage der Spielkartenbilder des Auftragnehmers gefertigt werden, bleiben das körperliche und geistige Eigentum des Auftragnehmers; das jeweils in Frage kommende gewerbliche Schutzrechte steht ausschließlich dem Auftragnehmer zu. Die Entwürfe dürfen nicht nachgeahmt werden, auch darf das gelieferte Erzeugnis nicht vervielfältigt oder einem Dritten zur gewerblichen Nachahmung oder Vervielfältigung ausgehändigt werden. Erfolgt bei Kundendaten eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Werkes durch den Auftragnehmer, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer gemäß § 7 UrhG Eigentümer des erstellten Werkes wird. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreifeerklärung (sog. Druckfreigabe) vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof, etc.) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren (Gerätekalibrierung, Druckkennlinie etc.) bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Korrekturabzüge sind vom Kunden auf Satz-, Stand-und sonstige Fehler zu prüfen und an den Auftragnehmer als Druckfreigabe zurück zu senden. Die vom Kunden druckreif erklärten Korrekturvorlagen (Andrucke, Blaupausen, Proofs etc.) gelten für den Auftragnehmer als verbindlich und entbinden den Auftragnehmer von weiteren Prüfungen.
Reproduktionsarbeiten, Stanzwerkzeuge und Klischees werden zu Selbstkosten berechnet. Lithographien und Druckplatten, digitale Druckdaten und Filme bleiben Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn der Kunde finanziell zu deren Erstellung beigetragen hat. Die Vervielfältigung zur Verfügung gestellter Unterlagen geschieht auf Verantwortung des Kunden. Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuelle Verletzungen fremder Urheberrechte. Vom Kunden eingesandte Unterlagen werden vom Auftragnehmer unversichert auf Gefahr des Kunden und ohne Haftung für den Auftragnehmer zwei Jahre aufbewahrt. Danach werden die Unterlagen ohne vorherige Information des Kunden entsorgt. Falls mit dem Kunden explizit vereinbart, werden die vom Kunden zur Verfügung gestellte Filme und digitale Druckdaten beim Auftragnehmer für eine mögliche Nachauflage archiviert.
Sollte innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren keine Nachauflage erfolgen oder die Filme vom Kunden nicht abgefordert werden, werden die Filme und digitalen Druckdaten vom Auftragnehmer fristgemäß vernichtet.
4. Gewährleistung wegen Mängeln bei der Herstellung
Die Herstellung bzw. Lieferung der bestellten Waren erfolgt in der Aufmachung und Verpackung wie schriftlich bestätigt. Geringfügige und branchenübliche Abweichungen bei Farbe und Gewicht, bei Eigenschaften des verwendeten Papiers, Kartons und/oder anderen Materialien sind zulässig und damit kein Mangel. Beim Einsatz von Naturmaterialien (wie z.B. Leder) ist mit Abweichungen in der Farbe und mit natürlich bedingten Fehlern in der Oberfläche zu rechnen und sind ebenfalls kein Mangel. Das Gleiche gilt für durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage; für handelsübliche Abweichungen vom Muster, sowie für von uns nicht verschuldete Fehler, die der Käufer in der von ihm als druckfertig bezeichneten Vorlage übersehen hat. Haftung sonst wie gesetzlich vorgesehen.
5. Mengenabweichungen
Mehr- oder Minderanfertigungen gegenüber der bestellten Menge bleiben aus drucktechnischen Gründen vorbehalten, und zwar bis zu 10 % der Auftragsgröße, sofern nicht ein anderer Prozentsatz schriftlich vereinbart wurde. Das Recht, mehr oder weniger zu liefern, haben wir auch bei Lieferungen aufgrund von Mängelrügen, bei Ersatzleistungen oder ähnlichen Fällen. Die zulässige Abweichung wird von der bestellten Menge, oder, wenn eine Höchst- oder Mindestmenge in Auftrag gegeben worden ist, von der mittleren Menge berechnet. Wird ein Auftrag in Teillieferung ausgeführt, so können wir die Mengenabweichung nach unserem Ermessen auf die einzelnen Lieferungen verteilen.
6. Lieferfristen
Sofern keine andere Vereinbarung besteht, beträgt die Lieferfrist ca. 4-6 Wochen ab endgültiger Druckfreigabe. Druckgenehmigungen, die durch Verschulden des Abnehmers verspätet erteilt werden, entbinden uns von vereinbarten Lieferterminen. Ansprüche wegen verspäteter Herstellung und Lieferung sind ausgeschlossen. Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als angemessene Lieferzeit ab Werk oder Lager. Die Lieferfrist gilt erst ab Eingang aller zur Erledigung des Auftrages notwendigen kaufmännischen und technischen Unterlagen des Käufers bzw. nach Freigabe der Muster und Entwürfe durch den Käufer. Die Möglichkeit der Lieferung bleibt vorbehalten. Unruhen, Streiks oder andere unabwendbare Störungen in unserem Betrieb, bei unseren Zulieferern oder bei Beförderungseinrichtungen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, entbinden uns von der Einhaltung eingegangener Liefertermine. Bei Lieferverzug kann der Käufer erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist seine gesetzlichen Rechte - ohne entgangenen Gewinn - geltend machen. Das gilt auch für den Fall des § 326 Absatz 2 BGB.
7. Versand
Die Sendung geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, zu Lasten und Gefahr des Käufers. Die Transportversicherung geht ebenfalls zu dessen Lasten. Verpackung und Versandspesen werden zu Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Sendung durch einen Frachtführer, Spediteur oder der sonst zur Durchführung der Sendung bestimmten Personen oder Anstalt, bzw. die Übernahme durch den Käufer, gilt die Lieferung am Tag der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Käufer über (einschließlich Kosten der Lagerung).
8. Mängel
Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. Beschädigte Sendungen sind dem Überbringer (z.B. Bahn, Post, Frachtführer, Spediteur) zur Verfügung zu stellen, da sonst kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden kann. Wir können erkennbare Beanstandungen grundsätzlich nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigen. Warenrücksendungen können wir nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns anerkennen. Für genehmigte Rücksendungen gewähren wir eine Gutschrift in Höhe des Rechnungsbetrages abzüglich angefallener Boni und Skonti. Sofern kein Verschulden unsererseits vorliegt, muss die Rücksendung spesenfrei erfolgen. Unsere Haftung beschränkt sich auf den Rechnungsbetrag der von uns gelieferten mangelhaften Waren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Mängefolgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern uns keine grobe Fahrlässigkeit trifft. Ungenehmigte Warenrücksendungen werden kostenpflichtig an den Absender zurückgesandt. Für Deckungskäufe, die der Käufer ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.
9. Lagerung
Unsere Waren sind in normal temperierten und trockenen Räumen zu lagern, und zwar getrennt von anderen Waren und gegen Feuer und sonstigen Schäden in angemessener Höhe zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist uns auf Verlangen mitzuteilen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbedingung mit dem Käufer zustehenden Forderungen unser Eigentum. Gleiches gilt bei in Zahlung gegebenen Schecks oder Wechseln bis zu deren ordnungsgemäßer Einlösung, sowie daraus anfallende Klage-, Mahn- und Diskontspesen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu be- und verarbeiten oder zu verkaufen. Forderungen bzw. Erlöse aus dem Weiterverkauf unserer Ware gelten als Forderungen bzw. Erlöse zu unseren Gunsten und werden hiermit an uns abgetreten. Übersteigt die abgetretene Forderung unsere Forderung um mehr als 20 %, so geben wir auf Wunsch des Käufers den übersteigenden Teil nach eigener Wahl frei. Die Vorbehaltsware darf weder sicherungsübereignet noch verpfändet werden. Im Falle einer Pfändung der Ware ist uns unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Unsere Ansprüche nach § 43 (Aussonderung) und § 46 (Ersatzaussonderung) der Konkursordnung bleiben unberührt.
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B. Zahlungsbedingungen
Schuldbefreiende Wirkung haben Zahlungen des Käufers nur, wenn der Gegenwert auf dem Konto unseres Geldinstitutes eingegangen ist. Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn eine Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder unmöglich geworden ist. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen.
Im Einzelnen gelten für die verschiedenen Zahlungsarten:
1. Barzahlungen
Insofern nicht ausdrücklich anders geregelt ist, werden bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum des Gesamtrechnungsbetrages auf die ?Skontobasis? 2 % Skonto gewährt, jedoch nicht auf Kosten für Fracht, Porto, Versicherungen oder sonstige Versandkosten; Barzahlungen innerhalb von 30 Tagen sind ohne jeden Abzug zu leisten. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind.
2. Zahlungen durch Schecks/Überweisungen
Grundsätzlich gelten für bargeldlose Zahlungen die gleichen Bedingungen wie für Barzahlungen, vorausgesetzt der Zahlungseingang erfolgt innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen. Annahme von Schecks erfolgt - bis zur Gutschrift durch das Geldinstitut - nur erfüllungshalber.
3. Zahlungen durch Wechsel
Die Zahlung durch Wechsel bedarf der vorherigen Zustimmung durch uns. Sie ist nur zulässig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Ein Skontoabzug ist dann nicht gestattet. Bei Zahlung mit Wechsel hat der Käufer die Kosten, insbesondere Diskont- und Inkassospesen zu tragen.Wechsel werden nur unter den üblichen Vorbehalten, niemals an Erfüllungsstatt in Zahlung genommen.
4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungen nach Fälligkeit berechnen wir unter Vorbehalt weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken in laufender Rechnung üblicherweise berechneten Zinssatzes. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt oder gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir zur Ausführung noch vorliegender Aufträge nicht verpflichtet. Außerdem steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller - auch noch nicht fälliger - Rechnungen und Vorauszahlungen für bereits gefertigte/teilgefertigte Ware zu verlangen.
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C. Allgemeines
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand (auch für Urkunden-, Schecks-und Wechsel-Prozesse) ist für beide Vertragsparteien Sitz unserer Firma. Auf alle durch die Lieferung entstehenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Mit der Annahme der Auftragsbestätigung erkennt der Käufer vorstehende Bedingungen auch ohne ausdrückliche Anerkennung als wesentlichen Bestandteil des Liefervertrages an, selbst wenn der Käufer andere Bedingungen vorschreibt.
Gerichtsstand: Altenburg/Thüringen
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so kann daraus nicht die Rechtsunwirksamkeit der AGB´s insgesamt hergeleitet werden.
Spielkartenfabrik Altenburg GmbH
Leipzoger Straße 7
04600 Altenburg
Telefon: 03447 582-0
Fax: 03447 582-109
